Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Burgenländische Müllverband ist bemüht, seine Website im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.bmv.at

Rechtsgrundlage für diese Erklärung ist das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.

Wir planen die Mängel der Barrierefreiheit bis Mitte des Jahres zu beheben.
Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
    • Die Formulare bei den, via iframe eingebundenen Müllabfuhrterminen, sind nicht vollständig screenreadertauglich umgesetzt, die Inhalte sind nicht optimal strukturiert und so nur erschwert bedienbar. (WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 Information und Beziehungen und 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen).
    • In Chrome wird die Fehlermeldung des Online-Service zwar in einem Popup Fenster angezeigt, vom Screenreader NVDA aber nicht vollständig vorgelesen. (WCAG-Erfolgskriterium 3.3.3 Fehlerempfehlung)
  2. Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
    • Videos auf der Website haben teilweise keine Untertitel (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2) und keine Transkription oder Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterien 1.2.3 und 1.2.5). Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden.  Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Für neue Medieninhalte bemühen wir uns um eine barrierefreie Umsetzung.
  3. Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
    • Inhalte von Dritten, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheits¬bestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.02.2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu¬gäng¬lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai und November 2020.


Überprüft wurden:

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.bmv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Burgenländischer Müllverband
Rottwiese 65
7350 Oberpullendorf
E-Mail: office(AT)bmv.at 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungs-gesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren