Abmeldung für unbewohnte Grundstücke

Eine gemeindeamtliche Bestätigung ist erforderlich. Andernfalls kann die Abmeldung nicht behandelt werden.

Bitte füllen Sie alle Formularfelder aus

oder

Anlagenadresse


meine Straße ist nicht enthalten

Zur Bekanntgabe des Termins der Abholung der Müllsammelgefäße
Eine gemeindeamtliche Bestätigung ist erforderlich. Andernfalls kann die Abmeldung nicht behandelt werden.
Bitte faxen Sie diese an die Nummer 02612/42482-18 oder mailen Sie diese an office@bmv.at.

Abrechnung geht an


mein Ort ist nicht enthalten
Bitte geben Sie, für die Rücküberweisung eines eventuell vorhandenen Guthabens, ihre Bankverbindung an.